Stadtarchiv Assens
Das Stadtarchiv Assens ist gemäß dem Archivgesetz ein öffentliches Archiv der Gemeinde Assens. Die übergeordnete Aufgabe des Archivs ist:
- Die Erhaltung von Archivgut sicherzustellen, das historischen Wert hat oder der Dokumentation von Sachverhalten dient, die für Bürger und Behörden von wesentlicher administrativer oder rechtlicher Bedeutung sind.
- Die Möglichkeit der Vernichtung von öffentlichen Archivunterlagen, die nicht aufbewahrungswürdig sind, sicherzustellen.
- Bürger und Behörden, einschließlich zu Forschungszwecken, Archivgut zur Verfügung zu stellen sowie Bürger und Behörden bei der Nutzung von Archivgut zu beraten.
Die Satzung des Stadtarchivs Assens kann hier eingesehen werden.
Das Stadtarchiv steht sowohl den Bürgern als auch den kommunalen Verwaltungen der Gemeinde Assens zur Verfügung – siehe unten.
Das Stadtarchiv enthält vor allem Dokumente der heutigen Gemeinde Assens sowie der früheren Gemeinden, die innerhalb des heutigen Gemeindegebiets bestanden haben.
Ein großer Teil der kommunalen Archivbestände wurde bereits an das Staatsarchiv übergeben. Diese können über die Archivdatenbank Daisy des Staatsarchivs abgerufen werden.
Das Stadtarchiv Assens verfügt über einen Lesesaal in Glamsbjerg, Bogensevej 135, 5620 Glamsbjerg. Der Lesesaal wird derzeit umgebaut, Archivbestände können jedoch nach Vereinbarung bestellt werden. Unsere Sammlung ist noch nicht vollständig katalogisiert, aber Sie können sich gerne an uns wenden, wenn Sie Fragen zum Bestand des Archivs haben.
DER BÜRGER
Privatpersonen können gemäß dem Archivgesetz kommunale Archivunterlagen einsehen, die keine personenbezogenen Daten enthalten, sobald diese 20 Jahre alt sind. Enthalten die Archivunterlagen sensible personenbezogene Daten, sind sie erst nach 75 Jahren zugänglich. Zu den sensiblen personenbezogenen Daten zählen unter anderem Informationen über die finanziellen Verhältnisse, die Gesundheit, die Sexualität und Ähnliches.
Wenn Sie kommunale Archivunterlagen, die jünger als 75 Jahre sind, für Forschungszwecke einsehen möchten – sei es im Rahmen der Erstellung eines Buches, eines Artikels, einer Dissertation oder für die Ahnenforschung –, müssen Sie beim Stadtarchiv Assens einen Antrag auf Einsicht stellen.
Gemäß dem Archivgesetz ist es auch möglich, Informationen über sich selbst anzufordern. Sie haben nur Zugang zu Akten, die Ihre personenbezogenen Daten enthalten; es ist nicht möglich, Zugang zu Akten zu erhalten, die personenbezogene Daten von Ehepartnern, Geschwistern oder anderen Personen enthalten.
Wenn Sie Archivunterlagen für den Lesesaal bestellen, Zugang zu Archivunterlagen beantragen möchten, die jünger als 75 Jahre sind, oder Informationen über sich selbst anfordern möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Stadtarchiv.
Sofern Ihre E-Mail keine personenbezogenen Daten enthält, können Sie sich unter stadsarkiv@assens.dk an das Archiv wenden.
Wenn Ihre E-Mail personenbezogene oder sensible Daten enthält, senden Sie sie bitte per digitaler Post. Sie können eine sichere E-Mail an das Stadtarchiv Assens senden, indem Sie hier klicken.
Das Stadtarchiv bearbeitet keine Anträge auf Akteneinsicht bei der Gemeinde; hierfür müssen Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden, bei der Ihr Anliegen ursprünglich bearbeitet wurde. Weitere Informationen zur Akteneinsicht bei der Gemeinde Assens erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
KOMMUNALE VERWALTUNGEN
Das Stadtarchiv Assens berät die Gemeinde Assens und legt Richtlinien für die Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen fest, um sicherzustellen, dass die Gemeinde den archivischen Anforderungen gerecht wird. Das Stadtarchiv unterstützt die Gemeinde zudem bei der Fallbearbeitung und bei der Gewährung von Akteneinsicht. Wenn Sie als Sachbearbeiter eine Akte aus dem Stadtarchiv benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail an stadsarkiv@assens.dk.
Um die Angelegenheit effizient bearbeiten zu können, benötigen wir so viele Informationen wie möglich. Bitte geben Sie auch an, wofür die Angelegenheit benötigt wird. Ob sie beispielsweise im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Antrags oder einem Antrag auf Akteneinsicht benötigt wird.
Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie so viele Informationen wie möglich über den Fall und das gewünschte Archivmaterial angeben. Hier finden Sie Beispiele dafür, welche Angaben wichtig sind, um einen Fall ausfindig zu machen.
KALENDER